Rechtsanwälte Bottrop

Zu langsame Bauausführung kann für Bauunternehmen teuer werden

Ist ein Bauunternehmer mit der Fertigstellung eines Objekts in Verzug geraten und Unterlässt er die Vorlage eines Bauzeitenplans, so muss er mit einem Rücktritt des Bauherrn leben, ohne das ihm eine Entschädigung zusteht.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt schlossen Bauherr und Bauunternehmen einen Vertrag über die Errichtung und den Kauf einer 700.000 Euro teuren Immobilie in Dresden. Am Tag des geplanten Einzugs befand sich die Wohnung noch im Rohbau und selbst ein halbes Jahr später war eine Fertigstellung noch immer nicht erfolgt. Nachdem der Bauherr dem Bauunternehmen erfolglos eine Frist zur Fertigstellung gestellt hatte trat er vom Kaufvertrag zurück. Der Bauunternehmer seinerseits forderte 240.000 Euro Schadensersatz von dem ehemaligen Bauherrn, da er die Frist als zu kurz bemessen erachtete und die Wohnung nicht mehr zu dem geplanten Preis verkaufen könnte.

Dieser Auffassung wollten sich die Richter nicht anschließen und führten in ihrer Urteilsbegründung aus, dass der Bauunternehmer mit Verstreichen des ursprünglichen Fertigstellungstermines verpflichtet gewesen wäre einen Zeitplan vorzulegen, aus dem ersichtlich sei, wann er unter größtmöglicher Anstrengung mit seinen Arbeiten fertig sei. Innerhalb von drei Wochen ab Zugang hätte sich der Bauherr seinerseits dann erklären müssen, ob er mit dem neuen Zeitplan einverstanden sei. Da der Bauunternehmer es vorliegend unterließ, einen solchen Zeitplan vorzulegen, stünde ihm somit auch kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG HAM 24 U 150 04 vom 31.05.2007
Normen: §§ 631, 640, 326 a.F., 323 II BGB, §§ 3 II, 7 MaBV
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de