Rechtsanwälte Bottrop

Zu den Grenzabständen einer Strassenbepflanzung

Zu der Frage, wann ein Anwohner einen Anspruch auf Beseitigung zu dicht an sein Grundstück heranwachsender Straßenbepflanzung hat, äußerte sich jüngst das Verwaltungsgericht Düsseldorf.


Der Entscheidung lag der Fall einer klagenden Anwohnerin zugrunde, welche von der Stadt die Beseitigung einer im öffentlichen Raum stehenden Linde begehrte. Zur Begründung führte sie aus, dass sie unter einer Allergie leiden würde und die Blätter bzw. der Blütenstaub zu unzumutbaren Reinigungsarbeiten auf ihrem Grundstück führen würden. Erfolg war ihrem Begehren jedoch nicht beschieden.

Demnach haben die Bewohner anliegender Grundstücke eine Pflicht zur Duldungspflicht entsprechender Strassenbepflanzung aufgrund von Aspekten des Gemeinwohls.Diese Pflicht endet erst, wenn die Bepflanzung zu ernsthaften und nur durch Beseitigung oder Beschneidung behebbaren Schäden am Nachbargrundstück führt, oder solche Schäden zu erwarten sind. Selbiges gilt, wenn eine Nutzung des Grundstücks unter keinen vernünftigen Gesichtspunkten mehr zumutbar ist. Insbesondere existieren für eine solche Strassenbepflanzung keine gesetzlichen Grenzabstände.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen konnte dem Begehren der Anwohnerin nicht gefolgt werden. Etwas anderes kann auch nicht aus der behaupteten Allergie folgen, da es sich hierbei um eine individuelle gesundheitliche Position handelt, der nur mit einer Entfernung zahlreicher Strassenbäume in dem betroffenen Gebiet begegnet werden könnte.
 
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil VG H 7 A 5059 11 vom 10.07.2012
Normen: § 32 StrG ND, §§ 50 ff. NachbG ND, Art. 14 I GG
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de