Rechtsanwälte Bottrop

Steuerermäßigte Handwerkerleistungen nur für eine Wohnung

Wer mehrere Wohnungen nutzt, kann steuerermäßigte Handwerkerleistungen nur für eine der Wohnungen geltend machen.


Das gilt auch bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren, wie ein klagendes Paar feststellen musste. Zwei Einfamilienhäuser an verschiedenen Orten nutzend, ließen sie durch verschiedene Handwerksbetriebe umfassende Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Objekten durchführen. In der gemeinsamen Steuererklärung wollten sie die entstandenen Kosten für jedes Objekt steuermindernd berücksichtigt wissen. Diesem Begehren folgten weder Finanzamt noch Gericht.

Demnach finden sich für eine mehrfache Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für inländische Handwerkerleistungen keine Anhaltspunkte im Gesetz. Vielmehr spricht dieses nur von Handwerksleistungen in einem inländischen Objekt, was aber nicht den Schluss zulässt, bei mehreren bewohnten Wohnungen könnte die Steuerermäßigung auch mehrfach beansprucht werden. Auch die summenmäßige Begrenzung der Steuerermäßigung ändert hieran nichts, da sie unabhängig davon erfolgt, ob Maßnahmen an einem oder mehreren Objekten durchgeführt wurden. Dementsprechend war die Ermäßigung auch nur einmal bis zur Höhe der Begrenzung zu gewähren.
 
Bundesfinanzhof, Urteil BFH VI R 60 09 vom 29.07.2010
Normen: § 35a II S.2 EStG
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de