Rechtsanwälte Bottrop

Gebäudeversicherung deckt keine Schäden an der Grundstücksmauer ab

Sofern eine Grundstücksmauer nicht ausdrücklich dem Schutz der Gebäudeversicherung unterliegt kann der Versicherungsnehmer bei einem Schaden keinen Ersatz verlangen.


Hierauf wies das Oberlandesgericht in Koblenz in einem Verfahren hin, in welchem ein Hausbesitzer von seiner Versicherung den Ersatz eines Sturmschadens an seiner mit dem Haus verbundenen Grundstücksmauer begehrte. In den Versicherungsbedingungen fand sich unter anderem der Hinweis, dass das Wohngebäude und Zäune, Müllboxen, Hundezwinger, Geräteschuppen und Gartenhäuschen bis jeweils 15 qm Grundfläche sowie Garagen und Carports mit von dem Versicherungsschutz erfasst sein würden.

Das Gericht stellte fest, dass eine Grundstücksmauer bei dieser Aufzählung nicht enthalten war, weshalb auch ein Versicherungsschutz nicht gegeben sei. Auch könnte es sich bei der Mauer nicht um einen Gebäudebestandteil handeln, welcher nach den Versicherungsbedingungen von außen fest an dem Gebäude angebracht und fest mit diesem verbunden sein müsste. Denn darunter fallen regelmäßig nur solche Gebäudebestandteile die zur Fertigstellung des Gebäudes üblicherweise notwendig sind. Selbiges ist bei einer Grundstücksmauer nicht der Fall.
 
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil OLG 10 U 148 11 vom 23.09.2011
Normen: § 94 BGB,
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de