Rechtsanwälte Bottrop

Keller darf nicht ohne weiteres geräumt werden

Im hier vorliegenden Fall, ließ ein Vermieter einen Keller räumen, da er davon aus ging, dass dieser seitens der Mieter nicht mehr genutzt werde.

Er sah sich in seiner Annahme bestätigt, nachdem er durch seinen Hausmeister einen Zettel an die Kellertür hatte anbringen lassen und daraufhin niemand reagierte.>br>
3 Wochen nach Anbringung des Zettels ließ er den Keller räumen.
In Wirklichkeit wurde der Keller jedoch noch genutzt. Neben ein paar Wertgegenständen befand sich auch eine sich im Winterschlaf befindende Schildkröte in dem Kelleraum, die von der Mieterin versorgt wurde. Genau in dem Zeitraum von 3 Wochen blieb der Keller aber seitens der Mieterin unbeaufsichtigt.

Das Gericht stellt in seiner Entscheidung fest, dass es nicht ungewöhnlich sei, dass Kellerräume nur in gewissen zeitlichen Abständen aufgesucht werden würden; auch das hier der Keller unverschlossen war, ließe nicht auf eine Besitzaufgabe der Mieterin schließen.
Dem Vermieter wurde auferlegt, Schadensersatz in Höhe von insegsamt 560 Euro an die geschädigte Mieterin zu zahlen.
 
Amstgericht Hannover, Urteil AG Hannover 502 C 7971 13 vom 06.11.2013
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de